International Antifouling Micron 350/300
Produktnummer:
SW10008.4
Produktinformationen
International Antifouling Micron 350/300
Micron 350 ist ein Premium-Antifouling, das hervorragenden Schutz über 2 Jahre unter allen Bedingungen bietet. Eine neue Formel stellt getreuere Farben sicher, während die Self Polishing Copolymer-Technologie für eine gleichmäßige Leistung sorgt.
Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Micron 350 Antifouling kann von Profis wie von Verbrauchern bestens und ohne Probleme verarbeitet werden.
Die Ergiebigkeit beim Auftragen mit der Rolle oder dem Pinsel beträgt 9m²/l.
Die Umgebungstemperatur zum Verarbeiten sollte mindestens 5°C und maximal 35°C betragen.
Gilt als Ersatz für die Produkte Micron Extra EU und Micron WA.
Biozidprodukte vorsichtig verwenden.
Micron 350 Antifouling kann von Profis wie von Verbrauchern bestens und ohne Probleme verarbeitet werden.
Die Ergiebigkeit beim Auftragen mit der Rolle oder dem Pinsel beträgt 9m²/l.
Die Umgebungstemperatur zum Verarbeiten sollte mindestens 5°C und maximal 35°C betragen.
Gilt als Ersatz für die Produkte Micron Extra EU und Micron WA.
Sicherheitsinformationen
Gefahrenpiktogramme




Gefahrenwort
AchtungGefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H315 Verursacht Hautreizungen.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P235 Kühl halten.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P302 Bei Berührung mit der Haut:
P305 Bei Kontakt mit den Augen:
P310 Sofort Giftinformationszentrum, Arzt oder … anrufen.
P303+P361+P353 Bei Berührung mit der Haut [oder dem Haar]: Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. (Bis zum Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014: Bei Kontakt mit der Haut [oder dem Haar]: Alle beschmutzten, getränkten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Mit Inkrafttreten der 4. ATP am 1. Dezember 2014 aufgehoben, mit Inkrafttreten der 8. ATP am 1. Februar 2018 wieder aufgenommen)
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen